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AGB

 

Allgemeines

Die Plattfrom www.truck.at mit allen Sub-Portalen und –Projekten ist ein Service für die gesamte Transport- und Nutzfahrzeugbranche mit Informationen für und über diese Zielgruppe. Die Darstellung und Funktion der Plattform unterliegen dem technischen Fortschritt und sind somit stets freibleibend. Die Informationen über die Unternehmen bzw. Service und Fahrzeuge basieren ausschließlich auf den Angaben der Unternehmer bzw. Parnter. Die Informationen dienen lediglich der ersten Kontaktaufnahme und beinhalten somit keinerlei Garantie auf Geschäftserfolge.


Teilnahmebedingungen

Suchabfragen auf sämtlichen Projekten unserer Plattform sind kostenlos. Der Eintrag von Transportunternehmen oder Speditionen mit den Grunddaten ist ebenfalls kostenlos. Einträge mit individuellem Firmenprofil sind kostenpflichtig. Die Preise können auf den jeweiligen Seiten des Projekts nachgeschlagen werden. Die Angaben von Informationen über Unternehmen oder Nutzfahrzeuge, Reifen oder KFZ-Ersatzteile durch Zustimmung des jeweiligen Partners. Für Preise, Druckfehler und dgl. wird keine Haftung übernommen. Weiters bestehen keinerlei Ansprüche auf Quellcodes oder Urheberrechte. Diese bleiben ausschließlich beim Auftragnehmer bzw. Betreiber.


Zahlungsbedingungen

Vor Freischaltung von Informationen im Internet muß eine schriftliche und firmenmäßig unterzeichnete Auftragsbestätigung an den Betreiber geschickt werden. Bei Zahlungsverzug können Einträge in der Datenbank ohne aufschiebende Wirkung jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt werden. Die Aufnahme von Daten in die Datenbank kann vom Betreiber ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigert werden. Alle Zahlungen an den Betreiber haben ausschließlich per Banküberweisung zu erfolgen. Zahlung acht Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank und alle Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer oder die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht schriftlich anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Alle Dienstleistungen und Services bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers, welchem somit die Freischaltung der Daten obliegt. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsaufträgen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen auszusetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen.


Rechte und Pflichten von Partnern des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, sämtliche gravierenden Änderungen an der Datenbank schnellstmöglich an diePartner bekanntzugeben. Die Partner verpflichten sich wiederum, sämtliche Änderungen Ihres Service bzw. Informationen das Unternehmen betreffend sofort an den Betreiber zu melden.


Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für verspätete Leistung bzw. Nichterfüllung und für Sach- und Rechtsmängel einer Kaufsache über die in den Allgemeinen Bedingungen festgelegten Ansprüche (Verzug, Instandsetzung) hinaus wird soweit gesetzlich wirksam ausgeschlossen. Im übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch seine grobe Fahrlässigkeit oder seinen Vorsatz verschuldet wurden. Ansprüche, die darüber hinausgehen, insbesondere alle weiteren Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Haftung für die Vernichtung von Daten beschränkt sich auf den Aufwand, der zu ihrer Rekonstruktion erforderlich ist, wenn die Daten ordnungsgemäß gesichert sind. Weiters kann für entgangene Gewinne, ausgebliebene Kosteneinsparungen und Vertragsverletzungen von Parteien, die sich aufgrund von Informationen aus unserer Plattform ergeben, kein Ersatz gegeben werden.


Geheimniswahrung

Der Auftragnehmer wird Informationen, die vom Auftraggeber eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind und dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln wie eigene vertrauliche Daten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Techniken und Know-how, welche sich auf die Datenverarbeitung beziehen, sowie für Informationen, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt ihrer Entgegennahme bereits bekannt waren oder danach von Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung übermittelt werden. Weiters nicht für Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Entgegennahme offenkundig waren oder danach ohne Zutun des Auftragnehmers offenkundig werden. Der Auftragnehmer hat alle Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Form zu verpflichten. Insbesondere werden die Mitarbeiter vom Auftragnehmer auf die Verschwiegenheitspflicht über Einrichtungen und Vorkehrungen, die zur Sicherung des Geschäftsverkehrs des Auftraggebers und der ihm anvertrauten Werte dienen, hingewiesen.


Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes ist ausgeschlossen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz.
Allfällige sich aus dem gegenständlichen Vertrag ergebende staatliche Abgaben oder Rechtsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 
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